Was zahlt die „Restkredit-“ bzw. „Leasingratenversicherung“?
Bei Arbeitsunfähigkeit gilt eine sogenannte „Karenzfrist“ (eine leistungsfreie Zeit, während der Sie Ihre Raten noch selbst zu entrichten haben). Sie beträgt 30 Tage. Danach übernimmt die Versicherung die Zahlung Ihrer Raten (max. 2.500 € im Monat) bis Sie wieder gesund sind. Sie müssen diese nichts zurückzahlen (Leistungsanspruch vorausgesetzt).
Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.
Im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt. Stichtag ist die offene Restschuld am Todestag.